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Trinkwasser VDI 6023

Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung in Verbindung mit VDI 6023

Professionelle Trinkwasseruntersuchungen nach TrinkwV und VDI 6023: Jetzt mit ATW-Ivensys GmbH beauftragen

Lesedauer 3 Minuten, aktualisiert am 31. März 2023

Die ATW-Ivensys GmbH führt seit 2021 keine eigenen Trinkwasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit VDI 6023 (Hygiene in Trinkwasserinstallationen) mehr durch. Wir arbeiten jedoch mit deutschlandweit tätigen, nach DAkks-akkreditierten Laborpartnern zusammen und organisieren die Trinkwasseruntersuchungen für Sie.

1. TrinkwV und VDI 6023

Die Trinkwasserverordnung gibt in Deutschland die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser vor. Die Grundanforderungen sind, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern rein und genusstauglich sein muss.

Die VDI 6023 “Hygiene in Trinkwasser-Installationen" gibt den Stand der Technik und Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen wieder.

2. Für wen gilt die TrinkwV?

Wer im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit eine Wasserversorgungsanlage betreibt, muss die TrinkwV beachten.

Gewerbliche Tätigkeit ist nach TrinkwV §3 Abs. 10 “die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit”.

Öffentliche Tätigkeit ist nach TrinkwV §3 Abs. 11 “die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis”.

Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, abgekürzt “UsI”.

In der Praxis sind das meist Vermieter, Eigentümer, Verwalter oder Betreiber von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

3. Wie oft muss geprüft werden?

Bei einer gewerblichen, nicht öffentlichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) muss die Trinkwasseruntersuchung mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden. Bei einer öffentlichen Tätigkeit einmal jährlich. Werden bei den jährlichen Untersuchungen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit drei Jahre in Folge keine Legionellen gefunden und wird die Anlage nicht verändert, kann der Untersuchungsrhythmus auf Antrag auf drei Jahre verlängert werden. Das gilt nicht für Gebäude, in denen Patienten behandelt werden (Krankenhaus, Praxis, Reha etc.).

Die Untersuchung und die Probenahme dürfen nur durch ein akkreditiertes Labor erfolgen. Der Probenehmer muss in das Qualitätsmanagement des Labors eingebunden sein.

4. Wie läuft der Prüfprozess mit der ATW ab?

Nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns Verbindung auf.

 

Der zuständige Vertriebsmitarbeiter erfasst mit Ihnen gemeinsam die für unsere Laborpartner notwendigen Daten. Alles weitere organisieren wir für Sie. Die Abrechnung erfolgt über die ATW.

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