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Energetische Inspektion nach GEG

Energetische Inspektion nach GEG

Effizienzsteigerung und Umweltschutz: Warum eine Energetische Inspektion für jedes Gebäude wichtig ist

Lesedauer 5 Minuten, aktualisiert am 31. März 2023

Energetische Inspektionen von Klimaanlagen, wie sie das Gebäudeenergiegesetz unter §74 - §78 vorschreibt, sind ein wichtiger Teil des Energiemanagements in Gebäuden. Sie dienen dazu, den Energieverbrauch von Gebäuden zu überwachen und zu optimieren. Eine solche Inspektion kann dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren und damit die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern.

1. Warum Energetische Inspektionen?

Klimaanlagen sind in vielen Gebäuden ein wesentlicher Bestandteil des Energieverbrauchs. Eine fehlerhafte oder ineffiziente Klimaanlage erhöht den Energieverbrauch deutlich und kann den Betrieb des Gebäudes beeinträchtigen. Bei aktuellen Strompreisen von 45ct/kWh und mehr liegt es zum einen im eigenen Interesse der Betreiber von Gebäuden, zentrale Energieverbraucher wie Klimaanlagen energietechnisch zu analysieren und zu optimieren, zum anderen kann jeder Betreiber mit einer energieeffizienten Klimaanlage einen signifikanten Beitrag zum Umweltschutz leisten.

 

Neben dem Eigeninteresse an einer energieeffizienten Klimaanlage gibt es dazu in Deutschland auch gesetzliche Vorgaben. Im Rahmen der Wärmewende als einer der drei Säulen der Energiewende hat die Bundesregierung im August 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als deutsches Bundesgesetz erlassen, in dem unter anderem die Energetische Inspektion für Klimaanlagen geregelt ist. Das GEG vereinheitlicht das deutsche Energieeinsparrecht für Gebäude und führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.  

2. Was genau regelt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in Abschnitt 3 §74 bis §78 die energetische Inspektion von Klimaanlagen. In den folgenden Absätzen haben wir für Sie die zentralen Aussagen des GEG zusammengefasst.

2.1 Betreiberpflicht zur Durchführung einer Energetischen Inspektion (EnIn)

Wenn Sie in Ihrem Gebäude eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima-/Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW betreiben, sind Sie zur Durchführung einer EnIn verpflichtet.

Wenn Sie mehr als zehn Klimaanlagen oder kombinierte Klima-/Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf zwischen 12 kW und 70 kW betreiben, die in vergleichbare Nichtwohngebäude eingebaut sind und nach Anlagentyp und Leistung gleichartig sind, dann dürfen Sie stichprobenweise Inspektionen durchführen. Der Umfang der Stichprobe ist im GEG vorgegeben: bis zu 200 Klimaanlagen jede zehnte Anlage und bei einem Betrieb von mehr als 200 Klimaanlagen jede 20.

Keine EnIn müssen Sie durchführen, wenn Ihre Klimaanlage oder kombinierte Klima-/Lüftungsanlage zwar mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf erzeugt, aber über ein modernes System für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung verfügt. Das System muss unter anderem in der Lage sein, den Energieverbrauch des Gebäudes kontinuierlich zu überwachen, zu protokollieren, zu analysieren und dessen Anpassung zu ermöglichen. Das GEG schreibt in § 74 weitere technische Spezifikationen vor: Bitte nehmen Sie für detaillierte Informationen Kontakt zu unserem technischen Vertriebsteam über das Kontaktformular auf.

2.2 Durchführung und Umfang der Energetischen Inspektion (EnIn)

Die EnIn umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Im Mittelpunkt der Inspektion steht die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Anlagenkomponenten sowie die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, z.B. Nutzungszeiten und innere Wärmequellen des Gebäudes.

2.3. Inspektionszyklen

Die EnIn ist erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Ventilator oder Wärmeübertrager durchzuführen.

Eine Anlage, die am 1. Oktober 2018 mehr als zehn Jahre alt war und noch keiner Inspektion unterzogen wurde, war bis spätestens zum 31. Dezember 2022 erstmals einer EnIn zu unterziehen. Sollten Ihre Anlagen unter diese Regelung fallen und Sie bis heute noch keine EnIn durchgeführt haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf, wir finden für Sie eine pragmatische Lösung!

Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend spätestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu unterziehen.

3. Wie läuft eine energetische Inspektion mit der ATW ab?

Nachdem Sie uns mit der EnIn an Ihren Anlagen beauftrag haben, erfragen wir bei Ihnen vor Beginn unserer Inspektionsarbeiten zentrale Anlagendaten, siehe Grafik unten.

Prozess Energetische Inpektion Grafik
Prozess Ablauf Energetische Inspektion

Sofern Sie die Daten nicht vorab zur Verfügung stellen können, möchten wir Sie bitten, diese spätestens zum Inspektionstermin bei Ihnen vor Ort verfügbar zu halten. Die in der Grafik dunkelgrün eingefärbten Daten sind zwingend notwendig, um einen registrierungsfähigen Inspektionsbericht zu erstellen. Jeder Inspektionsbericht wird von uns beim Deutschen Institut für Bautechnik angemeldet und erhält eine offizielle Registriernummer. Zur Sicherstellung des Vollzugs der Inspektionspflicht können Sie als Betreiber von der nach Landesrecht zuständigen Behörde aufgefordert werden, den registrierten energetischen Inspektionsbericht vorzulegen.

Unabhängig davon, ob Sie uns vorab Daten zur Verfügung stellen können, vereinbart die ATW-Terminplanung einen Termin mit Ihnen für die Energetische Inspektion Ihrer Anlagen durch einen unserer Techniker. Beim Vor-Ort-Termin erfolgt eine Erfassung der Gebäudedaten, Betriebszeiten der Anlagen, der Zustand der Anlage wird erfasst und fotografisch dokumentiert und es werden Messdaten erfasst. Im Anschluss wird der Inspektionsbericht mit Handlungsempfehlungen von unserem technischen Leiter erstellt, beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und an Sie versendet. Im Anschluss können Sie eine Nachbesprechung der Inspektionsergebnisse in Anspruch nehmen, sofern der Bedarf dazu besteht.

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